Produkte zur Viren-Prävention
Produkte zur Viren-Prävention
Erweitern Sie die Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden vor Virusinfektionen. Flexibel, mobil, temporär oder dauerhaft.
Viren-Prävention für Mitarbeiter und Kunden
Für die interne Kommunikation in Unternehmen, die Verkaufsberatung am Kunden im Einzelhandel oder für Wartungs- und Produktionsabläufe im Gewerbe und der Industrie ist der Direktkontakt elementar und auch wirtschaftlich ein wichtiger Erfolgsfaktor. Durch die Corona-Pandemie wird dieser jetzt stark eingeschränkt. Zukünftig werden Direktkontakte weiter hinterfragt werden, da sie ein hohes Infektionsrisiko für uns Menschen darstellen.
Um Direktkontakte aufrechterhalten zu können müssen Unternehmen Schutzmaßnahmen treffen.
Auf dieser Seite erfahren Sie wie Sie den Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden vor Viren agil und flexibel erweitern können.
Infektionsgefahr: Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter sind gesetzlich verpflichtend
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter zu treffen. Zu den Maßnahmen gehören Aufklärung, Hygieneschutz am Arbeitsplatz, aber auch das Einhalten von Abstandsregeln und die Bereitstellung von Schutzausrüstung.
Neben dem Schutz am Menschen gibt es noch einen weiteren wichtigen Faktor, der oftmals nicht berücksichtigt wird. Der Raum.
Mit Produkten von Planex erweitern Sie Ihre Schutzmaßnahmen im Raum, durch den Raum.
Mit Planex erweitern Sie Ihre Schutzmaßnahmen gegen Virusinfektionen.
Jahrzehnte Erfahrung in Entwicklung und Produktion für partikelarme Umgebungen
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung und Produktion für Prozesse, die in einer partikelarmen Umgebungen stattfinden müssen. Neben sensiblen Vorgängen in der Lebensmittelherstellung, Feinwerktechnik oder Forschung ist auch der Direktkontakt von Menschen ein Prozess, der in einer bestimmten Umgebung stattfindet. Durch unsere Produkte können Sie diese Umgebung bestimmen.
Funktionen und Eigenschaften unserer Produkte zur Viren-Prävention
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Mit unseren transparenten Raumlösungen zur Viren-Prävention minimieren Sie unmittelbar physische Kontakte und somit die Gefahr einer Tröpfcheninfektion Ihrer Mitarbeiter und Kunden.
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Gleichzeitig erhalten Sie den direkten Kontakt ohne Einschränkungen.
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Durch unsere Produkte bleiben Sie agil und variabel in der Erweiterung Ihrer Schutzmaßnahmen.
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Eine leichte und schnelle Montage ermöglicht Ihnen einen flexiblen Einsatz, genau da wo Sie Ihren Schutz erweitern möchten.
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Temporär oder dauerhaft. An einem festen Standort oder mobil, ohne Beeinträchtigung des bestehenden Interieurs.
Unsere Innovation, der CleanTex Reinraumvorhang, wurde am Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA auf Reinraumtauglichkeit getestet und erhielt das Fraunhofer TESTED® DEVICE Zertifikat.
Erweitern Sie Ihre Maßnahmen zum Schutz vor Virusinfektionen.
Wir beraten Sie gerne.
Hinweis: Unsere Produkte sind eine Erweiterung Ihrer Schutzmaßnahmen gegen Virusinfektionen. Mit unseren Produkten zur Viren-Prävention können Sie räumliche Begebenheiten anpassen, um Ihre Schutzmaßnahmen zu begünstigen. Unsere Produkte bieten keinen aktiven, medizinischen Schutz vor einer Virusinfektion.
Informationen zum Thema Infektionsschutz finden Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts.
Fachlich gesicherte Informationen über das Coronavirus und die Erkrankung COVID-19 finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Wichtige Informationen zur Übertragung des Coronavirus
Für uns ist der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner das Wichtigste. Aus diesem Grund haben wir in unserem Unternehmen umfassende Schutzmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Coronavirus getroffen. Im folgenden Abschnitt haben wir Ihnen wichtige Informationen und Verweise zum Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus zusammengetragen. Bleiben Sie gesund. Ihre Planex Technik in Textil GmbH
Wie findet eine Übertragung des Coronavirus statt?
Das Robert Koch Institut veröffentlichte im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus eine wissenschaftliche Zusammenstellung der möglichen Übertragungswege. Der Hauptübertragungsweg von SARS-CoV-2-Viren ist die Tröpfcheninfektion, die sogenannte direkte Infektion. Informationen vom Robert Koch-Institut werden auf der Website fortlaufend aktualisiert. Hier gelangen Sie zur Informationsseite des Robert Koch-Instituts.
Was ist eine direkte Infektion?
Beim Husten und Niesen eines Infizierten entstehen Tröpfchen, die von einer Person über die Schleimhäute der Nase, des Mundes und ggf. des Auges aufgenommen werden können. In der unmittelbaren Umgebung des Infizierten können Oberflächen kontaminiert werden. Dadurch kann eine Kontaktübertragung, die sogenannte indirekte Infektion erfolgen.
Den Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) des Robert Koch-Insituts können Sie hier ansehen.
Was ist eine indirekte Infektion?
Bei der indirekten Infektion erfolgt eine Übertragung des Coronavirus mittels eines Vehikels. Kontaminierte Gegenstände und Materialien können zu einer Schmierinfektion führen. Eine Schmierinfektion kann über die Hände, die mit der Mund- und der Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt kommen, erfolgen.
Der medizinische Sektor ist ein sehr sensibler Sektor. Hier sind alle potentiellen Übertragungswege von Bedeutung. Zur Verhinderung dieser Übertragungswege müssen in diesem Bereich auf Empfehlung des Robert Koch Instituts dringlichst Maßnahmen getroffen werden.
Den Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) des Robert Koch-Insituts können Sie hier ansehen.
Wie können direkte und indirekte Infektionen vermieden werden?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt auf Ihrer Website diverse Maßnahmen, die zu einem Infektionsschutz im privaten und beruflichen Umfeld beitragen. Elementar wichtig ist der Schutz durch eine starke Hygiene, aber auch das Einhalten von Abstandsregeln und die Bereitstellung von Schutzausrüstung, gerade durch den Arbeitgeber in Unternehmen. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter zu treffen (§ 618 Abs. 1 BGB, § 3 Arbeitsschutzgesetz /ArbSchG).
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